Spital: Fragen und Antworten einfach erklärt (FAQ)
Ein Spitalaufenthalt kann unerwartet viele Fragen aufwerfen, insbesondere, wenn es um die Finanzierung und die Rolle deiner Krankenkasse geht. In diesem Beitrag findest du Fragen unserer Versicherten zum Thema «Leistungen und gedeckte Kosten durch die Krankenkassen bei einem Spitalaufenthalt» und die Antworten darauf.
Wenn du dich schon einmal gefragt hast, wie du medizinische Kosten und Spitalrechnungen effektiv bewältigen kannst, dann bist du hier genau richtig. Hier sind einige der am häufigsten gestellten Fragen:
Vor dem Spitaleintritt
Kann ich das Spital frei wählen? Welchen Einfluss hat meine Wahl des Spitals auf die Kostenübernahme durch die Krankenkasse?
Grundsätzlich ja, das Spital kann frei gewählt werden. Jeder Kanton definiert für sich, welche Spitäler für die Grundversorgung seiner Bevölkerung nötig sind und nimmt diese in die kantonale Spitalliste auf. Die Grundversicherung deckt die Kosten für Aufenthalte in Spitälern, die in der kantonalen Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt sind.
Beachte aber, dass die Grundversicherung nur die Kosten zum Tarif deines Wohnkantons übernimmt. Zusätzliche Kosten für teurere, ausserkantonale Spitäler musst du selbst tragen, es sei denn, du hast eine Spitalzusatzversicherung.
Schon mit der sehr günstigen Zusatzversicherung «Spital allgemein» bist du schweizweit in allen Akutspitälern für die allgemeine Abteilung bestens versichert.
Welche Leistungen deckt die Grundversicherung während eines Spitalaufenthalts in der Schweiz ab?
Deine Grundversicherung in der Schweiz deckt die Kosten für allgemeine medizinische Leistungen während eines Spitalaufenthalts ab. Dazu gehören Arzthonorare, Pflegekosten, Medikamente sowie die Unterbringung im Mehrbettzimmer. Leistungen wie zum Beispiel Schönheitseingriffe sind nicht abgedeckt.
Beachte, dass die Grundversicherung nur die Kosten in Zusammenhang mit der allgemeinen Behandlung deckt. Spezielle Leistungen wie Einzelzimmer, ausserkantonale Spitalaufenthalte oder Behandlungen durch den Chefarzt oder die Chefärztin sind nicht inbegriffen und müssen separat versichert werden.
Muss ich während meines Spitalaufenthalts einen Selbstbehalt zahlen?
Ja, die Franchise und die Kostenbeteiligung (Selbstbehalt) bezahlst du während eines Spitalaufenthalts selbst. Die Höhe der Selbstbeteiligung hängt von deiner Krankenkassenpolice ab, die du bei Vertragsabschluss gewählt hast.
Dein Selbstbehalt im Spital beträgt zehn Prozent der Kosten, nachdem die Franchise abgezogen wurde. Es gibt jedoch eine jährliche Obergrenze für den Selbstbehalt. Wenn deine Gesundheitskosten diese Obergrenze überschreiten, übernimmt deine Versicherung alle weiteren Kosten.
Auch fällt bei einem stationären Spitalaufenthalt ein sogenannter Spitalbeitrag an. Dieser beläuft sich auf 15 Franken pro Tag.
Gut zu wissen:
- Die Grundversicherung hat immer eine obligatorische Selbstbeteiligung von mindestens 300 Franken pro Jahr für Erwachsene und 0 Franken für Kinder unter 18 Jahren. Um die Kosten für die Prämien zu senken, kann die Selbstbeteiligung (Franchise) bis auf 2500 Franken erhöht werden.
Warum eine Spitalversicherung, da ich ja eine obligatorische Grundversicherung habe?
Zum Vergleich: Sofern es sich nicht um einen medizinischen Notfall handelt, zahlt die Grundversicherung in einer solchen Situation nur die im Wohnkanton vorgesehene Pauschale. Eventuelle Differenzen übernimmt die Zusatzversicherung.
Eine Spitalzusatzversicherung bietet zusätzliche Leistungen, die über die Grundversicherung hinausgehen. Dazu gehören zum Beispiel Unterbringung im Einzelzimmer, Chefarztbehandlung oder alternative Therapien.
Die entscheidende Leistung der Zusatzversicherung ist jedoch, dass sie den Versicherten die freie Wahl des Spitals für Behandlungen in Einrichtungen ausserhalb des eigenen Wohnkantons bietet.
Kann ich mit der Spitalzusatzversicherung von Visana in alle Spitäler in der Schweiz gehen?
Wenn ich die Zusatzversicherung «Spital privat», abgeschlossen habe, bin ich dann mein Leben lang in dieser Versicherung «gefangen»?
Ein Wechsel zu Spital halbprivat oder Spital allgemein ist nach Prüfung möglich.
Im Spital
Darf ich aussuchen, welche medizinische Fachperson mich operiert?
Es kommt auf deine Versicherungsdeckung an. In der Grundversicherung ist eine Arzt- beziehungsweise eine Ärztinnenwahl nicht möglich.
Mit unseren Zusatzversicherungen Spital Halbprivat oder Spital Privat hingegen kannst du die Spitalärztin oder den Facharzt frei wählen. Zum Beispiel kannst du dich vom Chefarzt oder der Chefärztin behandeln lassen. Dies ist auch möglich, wenn du mit Spital Flex versichert bist und für den Spitalaufenthalt die halbprivate oder private Spitalabteilung wählst.
Beteiligt sich die Krankenkasse an allen Leistungen im Spital?
Nein. Es gibt sogenannte Nichtpflichtleistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören Operationen, die in den Krankenversicherungsbedingungen unter «Leistungsausschlüsse» aufgeführt sind. Auch spezielle Behandlungen musst du selbst bezahlen, wenn sie von der Grundversicherung nicht anerkannt sind, weil sie keinen Krankheitswert haben (zum Beispiel Sterilisation oder Fettabsaugen).
Generell gilt: Aus der Grundversicherung werden nur Pflichtleistungen bezahlt, gemäss KVG-Gesetzgebung. >> https://www.priminfo.admin.ch/de/versicherungen/grundversicherung
Bei der Zusatzversicherung gehen die Leistungen weiter als jene des KVG (Bundesgesetz über die Krankenversicherung). Sie sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
Kann ich bei einem längeren Aufenthalt von der allgemeinen Abteilung in ein Zwei- oder Einbettzimmer wechseln? (Allgemein zu Halbprivat- oder Privatdabteilung)
Die Grundversicherung deckt normalerweise nur Mehrbettzimmer ab. Die Patientin oder der Patient kann jedoch in der Regel beim Spital ein Zimmerupgrade beziehen, bezahlt dieses aber selbst.
Mit der Zusatzversicherung Spital Flex Plus kann aber vor oder auch während eines Spitalaufenthaltes die Abteilung respektive der Zimmerkomfort individuell gewählt werden.
- Gut zu wissen: Beim Wechsel von Halbprivat zu Privat wird die Kostenbeteiligung pro Rata berechnet.
Dein Selbstbehalt im Spital beträgt zehn Prozent der Kosten, nachdem die Franchise abgezogen wurde. Es gibt jedoch eine jährliche Obergrenze für den Selbstbehalt. Wenn deine Gesundheitskosten diese Obergrenze überschreiten, übernimmt deine Versicherung alle weiteren Kosten.
Was bedeutet «Rooming-in»?
Das ist eine Leistung unserer Visana-Spitalzusatzversicherung. Rooming-in erlaubt einem nahen Angehörigen, beim Kind im Spital zu übernachten. Je nach Spital werden Kosten für die Unterbringung der Angehörigen verlangt (Beitrag an Unterkunft und Verpflegung).
Im Falle eines stationären Akutspitalaufenthaltes (2. bis 14. Lebensjahr) eines Kindes bezahlt Visana einen Betrag von bis zu 50 Franken pro Tag an die Unterbringungs- und Verpflegungskosten einer Begleitperson.
Nach dem Spitalaufenthalt
Wie lange dauert es, bis die Krankenkasse entscheidet, ob sie die Kosten für meine Rehabilitation (Reha) übernimmt?
In der Regel dauert es nicht lange, bis die Krankenkasse eine Kostenübernahmeentscheidung trifft. Je nach Komplexität und Dringlichkeit deines Falles kann die Entscheidung innerhalb weniger Tage getroffen werden. Die Ärztin oder der Arzt muss den Antrag für eine Reha bei deiner Krankenkasse stellen.
Ich muss mich schonen: Wer unterstützt mich im Haushalt, wenn ich aus dem Spital nach Hause komme?
- Für alltäglich anfallende Hausarbeiten, die du nicht selbst verrichten kannst zahlt die Grundversicherung keine Beiträge. Hast du eine ambulante Zusatzversicherung abgeschlossen, erhältst du, mit einer ärztlichen Verordnung, Beiträge an eine Haushaltshilfe.
Notfälle und Spital im Ausland
Wer übernimmt die Kosten für den Rettungstransport, wenn ich bei einem Notfall ins Spital muss?
Die Kosten für einen Einweisungs- oder Rettungstransport werden teilweise aus der Grundversicherung und, falls vorhanden, aus der Zusatzversicherung Ambulant oder Basic von Visana übernommen. Hast du keine Zusatzversicherung, können ungedeckte Kosten entstehen. Diese musst du selbst übernehmen.
Was ist, wenn ich im Ausland ins Spital muss? Bleibe ich unter Umständen auf den Kosten sitzen?
Musst du im Ausland ins Spital, sind die Kosten in der Regel durch den doppelten Tarif aus der Grundversicherung abgedeckt. Allerdings kann es in Ländern wie den USA, Kanada, Japan, Singapur oder Australien sein, dass dieser Betrag nicht ausreicht.
In der Regel gilt:
Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts:
- Bei Notfällen ausserhalb EU/EFTA: Kostendeckung bis max. doppelten Tarif des Wohnkantons
- Bei Notfällen innerhalb EU/EFTA: Kostendeckung gemäss Personenfreizügigkeitsabkommen
Nottransporte und Rettungskosten sind nur bis zu 500 Franken gedeckt, was oft nicht ausreicht. Zudem gibt es keine Option zur Repatriierung, wie eine Rückführung in die Schweiz durch die Rega.
Mit der Spitalzusatzversicherung ist jedoch auch die Visana-Reiseversicherung Vacanza (Deckung für Reisen bis zu acht Wochen) inbegriffen. Diese beinhaltet eine volle Kostendeckung in Spitälern, unabhängig von der Abteilung, sowie für Transport- /Rettungskosten und medizinisch bedingte Repatriierungen. Die in der Reiseversicherung integrierte medizinische Assistance unterstützt und organisiert aktiv, zum Beispiel bei Repatriierungen. Zudem sind ambulante Behandlungen und Medikamente vollständig abgedeckt.
In bestimmten Fällen sind auch Wahlbehandlungen im Ausland mit der Spitalzusatzversicherung abgedeckt, nach vorheriger Kostenzusage durch Visana. Dabei müssen die Behandlungen medizinisch und kostenmässig sinnvoll sein, und es muss eine medizinische Notwendigkeit für einen Eingriff bestehen.
Ich bin ( seit Gründung von Visana) treue Kundin. Ich liess, oder ich höre dass es günstigere Varianten gibt, aber ich bin beim Visana geblieben und ich bleibe weiterhin weil ich zufrieden bin. Einziges Thema was mir stört ist - Leute wie ich ( über 30 Jahre Kundin) werden nicht geschätzt ( nicht mal Danke, nicht mal eine Gutschein für Wochenende, nicht mal ein Vergünstigung , einfach- etwas kleines) … Schade. In dieser chaotischer Zeit ( Krankenkasse werden jedes Jahr gewechselt, Konkurrenz ist gross, Aufwand mit neuen Kunden auch ) treu wird „Versehen „. … Liebe Visana Mitarbeiter, machen Sie weiter so! Ihr seit sehr kompetent, Leistungen sind immer und schnell überwiesen und es ist immer klar was man machen kann ( soll) . Ich benutze euerer App und bin ich sehr zufrieden. Liebe Grüsse Marina Nastovski
Liebe Marina
Es freut uns ungemein, dass du seit so langer Zeit treue Kundin von Visana bist! Das ist das grösste Lob für uns und wir schätzen deine Treue sehr.
Treue will aber auch belohnt werden, da hast du Recht. Wir nehmen dein Feedback sehr gern auf und hoffen, dass du auch weiterhin mit unserem Service zufrieden bist.
Herzlich,
Deine Visana