Anzeigepflichtverletzung

Aufgepasst beim Abschliessen einer Zusatzversicherung: Wenn Sie die Fragen zu Ihrer Gesundheit nicht wahrheitstreu, unvollständig oder mit falschen Angaben beantworten, gilt dies als Anzeigepflichtverletzung. Mit anderen Worten: Wenn die zur Beurteilung des Risikos erheblichen Tatsachen nicht deklariert wurden, haften Sie als versicherte Person vollumfänglich.

Die Folgen; je nach Risiko kann auf den Zusatzversicherungen ein Deckungsausschluss verfügt werden – oder die Zusatzversicherung annulliert werden. Zudem können bereits bezahlte Leistungen zurückgefordert werden.

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