Die Unfallversicherung UVG zahlt die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Bei einer Behandlung im Spital gilt die Deckung für die allgemeine Abteilung. Es gibt weder eine Franchise noch einen Selbstbehalt.
Die Krankenkasse KVG zahlt ebenfalls die Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen. Im Vergleich zur UVG werden die Franchise und der Selbstbehalt aber in Rechnung gestellt. Der Selbstbehalt beträgt 10 Prozent und die Franchise mindestens 300 Franken pro Jahr. Wobei der maximale Selbstbehalt pro Jahr auf 700 Franken limitiert ist.
Gut zu wissen: Die Unfalldeckung bei einer Krankenkasse bezahlt keine Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit (Taggeldleistungen) und keine Rente bei Invalidität oder Tod.