Neben Ihrer obligatorischen Grundversicherung müssen Sie sich an den Kosten der medizinischen Leistungen beteiligen, die Sie beziehen – so zum Beispiel für Ihren Arztbesuch, allfällige Medikamente oder Therapiebehandlungen. Dieser Anteil nennt sich Kostenbeteiligung. Er setzt sich aus Ihrem maximalen Fixbetrag pro Kalenderjahr (Franchise CHF 300.00 bis CHF 2500.00) und einem Selbstbehalt von 10 Prozent der Gesundheitskosten oder maximal CHF 700.00 (Ihr prozentualer Anteil für Behandlungskosten im Spital) zusammen.