Für Schwangere und Mütter gelten vor, während und nach der Geburt besondere Schutzmassnahmen. Die Versicherungsleistungen für die Mutterschaft beginnen ab der 13. Schwangerschaftswoche und dauern bis acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit entfällt die Kostenbeteiligung (Franchise und Selbstbehalt) auf allen Leistungen. Für die Zusatzversicherung sieht die Visana eine Karenzfrist gemäss AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) vor. Bei einer gesunden Schwangerschaft sind in der Grundversicherung zwei Ultraschall- und sieben Kontrolluntersuchungen vor der Geburt inbegriffen – die Leistungen für die Geburt sind in der obligatorischen Grundversicherung sowie in Ihrer allfälligen Spitalzusatzversicherung abgedeckt.
Wenn Sie in einer Privatklinik gebären, müssen Sie sicherstellen, dass Sie über eine Spitalzusatzversicherung verfügen. Am besten sprechen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem persönlichen Visana-Berater ab.