Als Transport gilt die Überführung einer verunfallten Person an den Behandlungsort. Es gilt: Wenn Sie als Patientin oder Patient aus medizinischen Gründen nicht mit einem Privatfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert werden können, übernimmt Ihre Grundversicherung die Hälfte der Transportkosten (bis maximal 500 Franken pro Jahr). Dieser Betrag untersteht ausserdem einer Kostenbeteiligung.
Zu den Rettungskosten gelten Massnahmen, mit welchen eine Person aus einer lebensbedrohenden Situation befreit wird. Ein Beispiel dafür ist die Rettung aus einer Gletscherspalte. Rettungsaktionen sind meistens mit hohen Kosten verbunden. In Ihrer Grundversicherung sind Sie mit einem Anteil bis maximal 5000 Franken pro Jahr versichert.
Gut zu wissen
- Rega-Mitgliedschaft: In bestimmten Fällen werden die Kosten von der Rega übernommen – die Beurteilung der Notwendigkeit liegt aber stets im Ermessen der Rega.
- Bei einem Unfall im Ausland gelten die gleichen Transportkostenvergütungsregeln. Bei einer Notrettung beteiligt sich die Grundversicherung aber nicht an den Rettungskosten. Auch die Heimführungskosten sind nicht von der Grundversicherung abgedeckt.
In unserer Leistungssuche finden Sie eine Übersicht, welche Kosten in den Bereichen Transport und Rettung durch Visana übernommen werden. Am besten fragen Sie Ihre Ansprechperson bei Visana, welche Zusatzversicherung Ihnen in welcher Situation hilft.