Strafprämie

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss sich innerhalb von drei Monaten für die Krankenpflege versichern. Alle Familienmitglieder werden einzeln versichert. Bei rechtzeitigem Beitritt beginnt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Niederlassung oder der Geburt. Die Visana vergütet also allfällige Kosten rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn, wenn die Versicherten ihre Prämien ebenfalls rückwirkend bis zum Versicherungsbeginn bezahlt haben. Bei verspäteter Anmeldung beginnt der Versicherungsschutz erst ab Beitrittsdatum. Bei nicht entschuldbarer Verspätung muss die versicherte Person einen Prämienzuschlag, sprich eine Strafprämie, bezahlen.

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